Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
KronSolutions GmbH
Langenend 20, 27729 Hambergen | info@kronsolutions.de
für die Erbringung von Dienstleistungen und die Bereitstellung von Software durch die KronSolutions GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber")
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs-, Implementierungs- und Wartungsleistungen, die Bereitstellung und Nutzung von Software-Produkten, die Erbringung von IT-Infrastruktur- und Managed-Service-Leistungen sowie die Erstellung von Webseiten und digitalen Lösungen.
1.2 Der Auftragnehmer schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen werden nicht geschlossen.
1.3 Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang, die Vergütung, die Vertragslaufzeit und etwaige Sondervereinbarungen ist das jeweils vom Auftraggeber unterzeichnete Angebot des Auftragnehmers (nachfolgend „Angebot"). Das Angebot wird durch Unterzeichnung beider Parteien Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen zwischen dem Angebot und diesen AGB gehen die Regelungen des Angebots vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung – nicht an.
1.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Leistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer Dienstleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, KI-gestützte Automatisierung, IT-Infrastruktur sowie Webdesign. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
a) Softwareentwicklung und Software-Produkte (SaaS)
Konzeption, Entwicklung und Betrieb individueller Softwarelösungen sowie cloudbasierter Anwendungen, die dem Auftraggeber als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung bereitgestellt werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Individuelle Softwareentwicklung nach Kundenanforderungen
- Entwicklung und Bereitstellung von Web- und Mobile-Applikationen
- Entwicklung, Betrieb und Bereitstellung von SaaS-Plattformen zur Automatisierung betrieblicher Abläufe
- Anbindung an bestehende Drittsysteme des Auftraggebers (z. B. ERP-Systeme, Buchhaltungssoftware, E-Mail- und Kalenderanwendungen) über Schnittstellen
b) KI & Automatisierung
Integration und Implementierung von Lösungen auf Basis künstlicher Intelligenz zur Optimierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen. Hierzu zählen insbesondere:
- Integration von generativer KI (GenAI) und großen Sprachmodellen (LLM) in bestehende Unternehmensprozesse
- Konzeption und Umsetzung von Prozessautomatisierungen
- Datenanalyse, Aufbereitung und Auswertung mittels KI-gestützter Verfahren
- Entwicklung und Anbindung von KI-gestützten Assistenten, Chatbots und Kommunikationslösungen
c) IT-Infrastruktur und Managed Services
Planung, Implementierung, Betrieb und Betreuung von IT-Infrastrukturen, sowohl cloud-basiert als auch On-Premises. Hierzu zählen insbesondere:
- Aufbau, Migration und Verwaltung von Cloud-Infrastrukturen sowie hybriden Umgebungen
- Planung, Einrichtung und Administration von Netzwerken, Firewalls und Sicherheitssystemen
- Monitoring, Wartung und proaktive Betreuung von IT-Systemen im Rahmen von Managed-Service-Vereinbarungen
- IT-Beratung, Sicherheitsaudits und Erstellung von IT-Konzepten
- Backup-, Disaster-Recovery- und Business-Continuity-Lösungen
d) Beratungs- und Implementierungsleistungen
- Analyse bestehender Geschäftsprozesse und Identifikation von Automatisierungs- und Optimierungspotenzialen
- Konzeption individueller Digitalisierungsstrategien und Erstellung von Umsetzungsfahrplänen
- Einrichtung, Konfiguration und Anpassung der eingesetzten Lösungen an die spezifischen Anforderungen des Auftraggebers
- Schulung von Mitarbeitern des Auftraggebers im Umgang mit den implementierten Systemen
e) Laufende Betreuung und Wartung
- Technische Wartung und Aktualisierung der bereitgestellten Software- und Infrastrukturlösungen
- Support bei Störungen und technischen Fragen
- Fortlaufende Optimierung bestehender Systeme und Automatisierungen auf Basis von Nutzungsdaten und Kundenfeedback
f) Webdesign und digitale Präsenzen
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen ergänzende digitale Dienstleistungen, darunter die Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Webseiten, Landingpages, Online-Shops und digitalen Marketingmaßnahmen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich im Einzelfall aus dem jeweiligen Angebot.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
2.4 Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist der Auftragnehmer hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung frei. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber.
§ 3 SaaS-spezifische Regelungen
3.1 Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber Softwareprodukte als Software-as-a-Service (SaaS) bereitstellt, gelten ergänzend die Regelungen dieses § 3.
3.2 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die bereitgestellte Software über das Internet bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Auftraggeber erwirbt kein Eigentum und keine sonstigen Rechte an der Software.
3.3 Der Auftragnehmer bemüht sich um eine Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster, die der Auftragnehmer nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus ankündigt, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern, Internet-Infrastruktur). Abweichende Verfügbarkeitszusagen können im Rahmen einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung (SLA) gemäß § 5 getroffen werden.
3.4 Das Hosting der SaaS-Produkte erfolgt auf Servern innerhalb der Europäischen Union, vorzugsweise in Deutschland. Die Datenverarbeitung erfolgt DSGVO-konform. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO (vgl. § 10).
3.5 Zugangsdaten zur Software sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Aktivitäten, die über seine Zugangsdaten erfolgen.
3.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang zur Software bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen nach erfolgloser Mahnung vorübergehend zu sperren. Die Sperrung wird dem Auftraggeber vorab angekündigt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Sperrung unberührt.
3.7 Der Auftragnehmer erstellt regelmäßige Sicherungskopien (Backups) der auf der Plattform gespeicherten Kundendaten. Darüber hinausgehende Datensicherungsmaßnahmen obliegen dem Auftraggeber.
3.8 Nach Vertragsbeendigung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber dessen Daten in einem gängigen Format für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 4 IT-Infrastruktur und Managed Services
4.1 Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber IT-Infrastrukturleistungen oder Managed Services erbringt, gelten ergänzend die Regelungen dieses § 4.
4.2 Der Leistungsumfang, die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Verfügbarkeitszusagen für IT-Infrastrukturleistungen werden in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung (SLA) gemäß § 5 festgelegt. Ohne gesonderte SLA gelten die Regelungen dieser AGB.
4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung von Infrastrukturleistungen auf Dienste Dritter (z. B. Cloud-Provider, Rechenzentren, Hardwarelieferanten) zurückzugreifen. Der Auftragnehmer bleibt auch in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Für Störungen und Ausfälle, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Drittanbieters liegen, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Einflussmöglichkeiten.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Einrichtung und Betreuung der Infrastruktur erforderlichen Zugangs- und Administrationsdaten vollständig und aktuell zur Verfügung zu stellen. Änderungen an der betreuten Infrastruktur durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftragnehmer erfolgen auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
4.5 Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen von Managed Services regelmäßige Wartungs-, Update- und Monitoring-Leistungen. Geplante Wartungsarbeiten, die zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit führen können, werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und vorzugsweise außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt.
4.6 Der Auftragnehmer erstellt im Rahmen von Infrastrukturleistungen regelmäßige Datensicherungen (Backups), sofern dies im Angebot oder der SLA vereinbart ist. Für darüber hinausgehende Datensicherungsmaßnahmen und die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit eigener Daten trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
4.7 Soweit im Rahmen der IT-Infrastrukturleistungen personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet werden (z. B. bei Server-Administration, E-Mail-Hosting, Backup-Diensten), schließen die Parteien zwingend eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO (vgl. § 10).
4.8 Bei Beendigung des Vertrages unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Migration der Systeme und Daten in angemessenem Umfang. Der Aufwand für die Migrationsunterstützung wird nach dem zum Zeitpunkt der Beendigung gültigen Stundensatz abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Service-Level-Vereinbarungen (SLA)
5.1 Für SaaS-Produkte, IT-Infrastrukturleistungen und Managed Services können die Parteien in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung (SLA) verbindliche Leistungskennzahlen vereinbaren. Dies umfasst insbesondere:
- Verfügbarkeitszusagen (Uptime) und deren Bemessungszeiträume
- Reaktions- und Lösungszeiten nach Prioritätsstufen (z. B. kritisch, hoch, normal, niedrig)
- Supportzeiten und Erreichbarkeit (z. B. 24/7, Geschäftszeiten)
- Eskalationsverfahren und Ansprechpartner
- Gutschriften oder Kompensationsregelungen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Service-Level
5.2 Die SLA wird als Anlage zum jeweiligen Angebot vereinbart und wird Bestandteil des Vertrages. Bei Widersprüchen zwischen der SLA und diesen AGB gehen die Regelungen der SLA vor.
5.3 Ohne gesonderte SLA-Vereinbarung gelten die in diesen AGB genannten Standardverfügbarkeiten. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten besteht in diesem Fall nicht.
5.4 Die in einer SLA vereinbarten Gutschriften stellen im Falle der Nichteinhaltung der Service-Level die ausschließliche und abschließende Kompensation dar, sofern nicht ein Fall des § 9 Abs. 1 (unbeschränkte Haftung) vorliegt.
§ 6 Rechte an Software und Arbeitsergebnissen
6.1 Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an der vom Auftragnehmer entwickelten oder bereitgestellten Software, den zugrunde liegenden Algorithmen, dem Quellcode, den KI-Modellen sowie der technischen Infrastruktur verbleiben beim Auftragnehmer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
6.2 An individuell für den Auftraggeber erstellten Konzepten, Strategien und Dokumentationen erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Die technische Umsetzung und operationale Durchführung dieser Konzepte durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
6.3 An individuell entwickelter Software kann dem Auftraggeber auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung im Angebot ein umfassenderes Nutzungsrecht bis hin zur vollständigen Rechteübertragung eingeräumt werden. Details und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
6.4 Am vom Auftraggeber eingebrachten Datenmaterial und Inhalten verbleiben sämtliche Rechte beim Auftraggeber.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt zur Verfügung.
7.2 Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer zuständig ist und entscheidungsbefugt ist.
7.3 Für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Einmalige Leistungen (z. B. Setup-Gebühren, Implementierungsleistungen, Projektentwicklung) werden nach Erbringung in Rechnung gestellt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
8.3 Laufende Vergütungen (z. B. SaaS-Lizenzen, Managed-Service-Pauschalen, Betreuungspauschalen, Retainer) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
8.4 Rechnungen werden per E-Mail zugestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.
8.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
8.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung für laufende Leistungen einmal jährlich zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen. Die Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes oder an gestiegenen Kosten für Drittdienste, Infrastruktur und Personal. Die Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Übersteigt die Anpassung 5 % der bisherigen Vergütung, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung zu.
§ 9 Haftung und Freistellung
9.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung.
9.2 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
9.4 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – außer in den Fällen von Ziffer 9.1 – ausgeschlossen.
9.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers.
9.6 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese AGB, gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter geltend gemacht werden.
§ 10 Auftragsverarbeitung (AVV)
10.1 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
10.2 Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Leistungsbereiche:
- Hosting und Betrieb von SaaS-Plattformen, auf denen der Auftraggeber personenbezogene Daten speichert oder verarbeitet
- IT-Infrastrukturleistungen mit Zugriff auf Systeme, die personenbezogene Daten enthalten (z. B. Server-Administration, E-Mail-Hosting, Backup-Dienste)
- KI-gestützte Verarbeitung von Daten, die personenbezogene Informationen enthalten können
- Support- und Wartungsleistungen mit potenziellem Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers
10.3 Die AVV regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien.
10.4 Der Auftragnehmer setzt bei der Auftragsverarbeitung ausschließlich Unterauftragnehmer ein, die hinreichende Garantien für die Einhaltung der DSGVO bieten. Der Auftraggeber wird über den Einsatz neuer oder den Wechsel bestehender Unterauftragnehmer vorab informiert und hat ein Widerspruchsrecht.
10.5 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzung, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten).
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Die Erstlaufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
11.2 Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um den im Angebot genannten Verlängerungszeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
11.3 Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
11.4 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
11.5 Bereits erbrachte Leistungen und fällige Vergütungen bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
12.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrages hinaus und erstreckt sich auf sämtliche Mitarbeiter und beauftragte Dritte.
12.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
12.4 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet werden, gilt ergänzend § 10 dieser AGB.
§ 13 Referenznennung
13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und das Unternehmenslogo des Auftraggebers auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
14.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzeslage oder der Geschäftsstrategie) unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen zu ändern. Bestandskunden werden per E-Mail über die Änderung informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist, gilt die Zustimmung als erteilt. Bei Widerspruch ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Änderungsmitteilung weist auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hin.